RECHTSGEBIET
Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht
Strafverteidigung für Unternehmer und Führungskräfte in Trier und der Großregion DE-LU
Wirtschaftsstrafrecht: Verteidigung auf Augenhöhe mit der Staatsanwaltschaft
Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren sind komplex, langwierig und können existenzbedrohend sein. Die Staatsanwaltschaft hat spezialisierte Schwerpunktabteilungen. Wir auch. Wir vertreten Beschuldigte in allen Phasen des Verfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision. Dabei arbeiten wir eng mit unseren Steuerberatern zusammen, wenn steuerliche Fragen im Mittelpunkt stehen.
- —Betrug (§ 263 StGB) und Computerbetrug
- —Untreue (§ 266 StGB) und Unterschlagung
- —Insolvenzstraftaten (§§ 283 ff. StGB)
- —Korruption: Bestechung und Bestechlichkeit
- —Geldwäsche (§ 261 StGB)
- —Kapitalmarktstraftaten
Steuerstrafrecht: Von der Selbstanzeige bis zur Hauptverhandlung
Steuerhinterziehung ist der häufigste Tatbestand im Wirtschaftsstrafrecht. Wir beraten bei der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO), vertreten in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren und koordinieren die Verteidigung mit dem Besteuerungsverfahren. Unser Vorteil: Rechtsanwälte und Steuerberater unter einem Dach – für eine abgestimmte Strategie.
- —Strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO)
- —Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
- —Steuerhehlerei (§ 374 AO)
- —Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)
- —Koordination mit dem Besteuerungsverfahren
- —Einspruch gegen Steuerbescheide parallel zur Strafverteidigung
Hausdurchsuchungen: Was zu tun ist, wenn die Ermittler klingeln
Eine Hausdurchsuchung ist für die Betroffenen ein Schock. Wichtig: Sie haben das Recht, sofort einen Anwalt anzurufen. Wir sind 24/7 erreichbar. Wir prüfen den Durchsuchungsbeschluss, begleiten die Durchsuchung und sichern Ihre Rechte. Beschlagnahmte Unterlagen und Datenträger können wir auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen lassen.
- —Sofortige Erreichbarkeit bei Durchsuchungen
- —Prüfung des Durchsuchungsbeschlusses
- —Begleitung der Durchsuchungsmaßnahme
- —Rechtsmittel gegen rechtswidrige Beschlagnahmen
- —Schutz von Mandantengeheimnissen (Zeugnisverweigerungsrecht)
Compliance und interne Untersuchungen
Unternehmen sind zunehmend verpflichtet, Compliance-Systeme einzurichten und Verstöße intern aufzuklären. Wir beraten Unternehmen bei der Einrichtung von Compliance-Systemen, führen interne Untersuchungen durch und beraten, ob und wie Sachverhalte an Behörden gemeldet werden sollten.
- —Compliance-Beratung für Unternehmen
- —Interne Untersuchungen (Internal Investigations)
- —Hinweisgebersysteme (Whistleblower-Schutz)
- —Selbstanzeige von Unternehmen
- —Kooperation mit Ermittlungsbehörden
HÄUFIGE FRAGEN
Was ist der Unterschied zwischen Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht?
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst alle Straftaten im wirtschaftlichen Bereich – Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten, Korruption, Geldwäsche. Das Steuerstrafrecht ist ein Teilbereich davon und betrifft speziell Straftaten gegen das Steuerrecht, insbesondere die Steuerhinterziehung nach § 370 AO. In der Praxis überschneiden sich beide Bereiche häufig.
Was ist eine strafbefreiende Selbstanzeige?
Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO ermöglicht es, einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: vollständige Nacherklärung aller unverjährten Steuerstraftaten, Zahlung der hinterzogenen Steuern plus Zinsen und Zuschlag. Die Anforderungen sind streng – eine fehlerhafte Selbstanzeige kann die Situation verschlechtern. Wir beraten Sie vor der Abgabe.
Muss ich bei einer Hausdurchsuchung mit den Ermittlern sprechen?
Nein. Sie haben das Recht zu schweigen. Von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen, bis Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Rufen Sie uns sofort an. Jede Aussage ohne anwaltliche Beratung kann Ihr Verfahren verschlechtern.
Was kostet ein Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht?
Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab. Wir arbeiten auf Stundenbasis oder vereinbaren Pauschalgebühren für bestimmte Verfahrensabschnitte. In einem ersten Gespräch erläutern wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten transparent. Kontaktieren Sie uns für ein erstes vertrauliches Gespräch.
KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
+49 651 98 22 99 - 70info@legalunion.euMo–Fr: 09:00–18:00 Uhr
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