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RECHTSGEBIET

Erbrecht

Testament, Erbstreit und Nachlassabwicklung in Trier und der Großregion DE-LU

Testamentsgestaltung und Erbvertrag
Pflichtteilsansprüche
Erbschein und Nachlassabwicklung
Erbstreit und Erbauseinandersetzung
Anfechtung und Auslegung von Testamenten
Grenzüberschreitendes Erbrecht DE-LU
Unternehmensnachfolge
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Testamentsgestaltung: Vorsorge für den Ernstfall

Ein gut gestaltetes Testament verhindert Streit und sichert, dass Ihr Wille auch nach Ihrem Tod umgesetzt wird. Wir beraten Sie bei der Errichtung von Einzel- und gemeinschaftlichen Testamenten sowie Erbverträgen. Dabei berücksichtigen wir steuerliche Aspekte, Pflichtteilsrechte und besondere Familiensituationen – insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zwischen Deutschland und Luxemburg.

  • Einzeltestament und gemeinschaftliches Testament
  • Erbvertrag
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Testamentsvollstreckung
  • Steueroptimierte Nachlassplanung

Pflichtteil: Mindestbeteiligung am Nachlass

Wer als naher Angehöriger enterbt wurde, hat in der Regel Anspruch auf den Pflichtteil – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geldform. Wir setzen Pflichtteilsansprüche durch und verteidigen Erben gegen überzogene Forderungen. Dabei prüfen wir auch Schenkungen der letzten zehn Jahre, die den Pflichtteil erhöhen können.

  • Berechnung des Pflichtteils
  • Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen
  • Auskunftsansprüche gegen Erben
  • Pflichtteilsverzicht

Erbstreit und Erbauseinandersetzung

Wenn Erben sich nicht einigen können, droht ein langer und kostspieliger Rechtsstreit. Wir vertreten Erben in Erbauseinandersetzungen, bei der Anfechtung von Testamenten und in Streitigkeiten über die Nachlassverwaltung. Unser Ziel ist immer eine schnelle und wirtschaftlich sinnvolle Lösung – sei es durch Verhandlung oder, wenn nötig, durch gerichtliche Durchsetzung.

  • Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Nachlassverwaltung und -insolvenz
  • Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis

Grenzüberschreitendes Erbrecht DE-LU

Wer in Deutschland lebt und Vermögen in Luxemburg hat – oder umgekehrt – steht vor besonderen erbrechtlichen Herausforderungen. Seit der EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) gilt grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Wir beraten Grenzgänger und internationale Familien bei der Nachlassplanung und -abwicklung in beiden Ländern.

  • EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO)
  • Rechtswahl im Testament
  • Europäisches Nachlasszeugnis
  • Nachlassabwicklung in DE und LU

HÄUFIGE FRAGEN

Muss ich ein Testament beim Notar errichten?

Nein. Ein handschriftliches Testament ist formwirksam, wenn es vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben ist. Ein notarielles Testament hat jedoch Vorteile: Es ist sicherer verwahrt, muss nicht beim Nachlassgericht hinterlegt werden und ersetzt den Erbschein.

Wann muss ich das Erbe ausschlagen?

Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls – bei Auslandsberührung drei Monate. Wir empfehlen, bei überschuldeten Nachlässen sofort zu handeln und uns zu kontaktieren.

Was ist der Unterschied zwischen Pflichtteil und Erbteil?

Der Erbteil ist der Anteil am Nachlass, den ein Erbe aufgrund des Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge erhält. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch für nahe Angehörige, die enterbt wurden – er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Gilt deutsches Erbrecht auch für Vermögen in Luxemburg?

Grundsätzlich gilt seit 2015 die EU-Erbrechtsverordnung: Das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers ist maßgeblich. Wer in Deutschland lebt, unterliegt also deutschem Erbrecht – auch für Vermögen in Luxemburg. Im Testament kann jedoch das Recht der Staatsangehörigkeit gewählt werden.

KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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