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RECHTSGEBIET

Immobilienrecht

Rechtliche Begleitung für Immobilienkauf, Projektentwicklung und Grundstücksrecht in Trier und der Großregion DE-LU

Grundstückskauf und Due Diligence
Baugenehmigungsverfahren
Projektverträge und Generalunternehmerverträge
Finanzierungsvereinbarungen
Kaufverträge für Eigentumswohnungen
Grenzüberschreitende Projektentwicklung DE-LU
Bebauungsplanverfahren
Projektgesellschaften und Strukturierung

Grundstückskauf: Was vor dem Notartermin geprüft werden muss

Ein Grundstückskauf ist keine Routinetransaktion. Altlasten, Baulasten, Dienstbarkeiten, laufende Baugenehmigungsverfahren, Vorkaufsrechte der Gemeinde – all das kann den Wert eines Grundstücks erheblich beeinflussen. Wir führen die rechtliche Due Diligence durch, prüfen Grundbuch und Baulastenverzeichnis und begleiten die Kaufvertragsverhandlung.

  • Rechtliche Due Diligence für Grundstückskäufe
  • Grundbuchprüfung und Baulastenverzeichnis
  • Altlasten und Umweltrecht
  • Vorkaufsrechte und Genehmigungspflichten
  • Kaufvertragsgestaltung und Notartermin

Baugenehmigungsverfahren: Schneller durch die Behörden

Baugenehmigungsverfahren in Rheinland-Pfalz dauern. Manchmal zu lang. Wir begleiten Genehmigungsverfahren, koordinieren die Kommunikation mit den Behörden und legen Widerspruch ein, wenn eine Genehmigung zu Unrecht verweigert wird. Bei Nachbareinwendungen vertreten wir Sie in Widerspruchs- und Klageverfahren.

  • Baugenehmigungsverfahren und Voranfragen
  • Bebauungsplanverfahren und Änderungen
  • Widerspruch gegen Genehmigungsversagungen
  • Abwehr von Nachbareinwendungen
  • Denkmalschutz und Befreiungen

Projektverträge: Was im Vertrag steht, gilt

Generalunternehmerverträge, Architektenverträge, Projektsteuerungsverträge – bei großen Projekten summieren sich die Vertragssummen schnell auf mehrere Millionen Euro. Fehler in der Vertragsgestaltung kosten entsprechend. Wir prüfen und gestalten Projektverträge, verhandeln Risikozuweisungen und Haftungsklauseln und vertreten Sie bei Streitigkeiten.

  • Generalunternehmerverträge (GU-Verträge)
  • Architekten- und Ingenieurverträge
  • Projektsteuerungsverträge
  • Bauträgerverträge und Kaufverträge
  • Finanzierungsvereinbarungen mit Banken

Grenzüberschreitende Projektentwicklung DE-LU

Der Immobilienmarkt in Luxemburg ist einer der teuersten in Europa. Viele Entwickler aus der Großregion sind auf beiden Seiten der Grenze aktiv. Das erfordert Kenntnisse des luxemburgischen Baurechts, des luxemburgischen Gesellschaftsrechts und des grenzüberschreitenden Steuerrechts. Wir beraten bei Projekten in Deutschland und Luxemburg und koordinieren die rechtliche Begleitung in beiden Ländern.

  • Luxemburgisches Baurecht und Genehmigungsverfahren
  • Projektgesellschaften in Luxemburg
  • Grenzüberschreitende Finanzierungsstrukturen
  • Steuerliche Optimierung grenzüberschreitender Projekte

HÄUFIGE FRAGEN

Was ist eine Baulast?

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die auf einem Grundstück lastet und im Baulastenverzeichnis eingetragen ist. Häufige Baulasten: Abstandsflächenbaulast, Erschließungsbaulast, Vereinigungsbaulast. Baulasten sind nicht im Grundbuch eingetragen und werden bei der Grundbuchprüfung oft übersehen. Wir prüfen das Baulastenverzeichnis immer separat.

Was ist ein Bebauungsplan und wie kann er geändert werden?

Ein Bebauungsplan legt fest, was auf einem Grundstück gebaut werden darf. Er kann geändert werden, aber das ist ein förmliches Verfahren, das Monate bis Jahre dauern kann. Wir begleiten Bebauungsplanverfahren und vertreten Entwickler, die eine Planänderung anstreben.

Was ist ein Bauträgervertrag?

Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, bei dem der Bauträger sowohl das Grundstück übereignet als auch das Gebäude errichtet. Er muss notariell beurkundet werden. Die MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) regelt, wann und in welcher Höhe Abschlagszahlungen verlangt werden dürfen. Wir prüfen Bauträgerverträge für Käufer und beraten Bauträger bei der Vertragsgestaltung.

Wie wird ein Immobilienprojekt steuerlich optimiert?

Das hängt von der Struktur ab. Einzelunternehmer, GmbH, GmbH & Co. KG, Holdingstruktur – jede Form hat steuerliche Konsequenzen bei der Errichtung, beim Verkauf und bei der laufenden Besteuerung. Wir beraten in Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern und entwickeln Strukturen, die steuerlich sinnvoll und rechtlich sicher sind.

KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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