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RECHTSGEBIET

Medizinrecht

Arzthaftung, Behandlungsfehler und Patientenrechte in Trier

Arzthaftung und Behandlungsfehler
Aufklärungspflichtverletzungen
Patientenrechte und Akteneinsicht
Krankenhausrecht
Arzneimittelrecht
Vertragsarztrecht
Berufsrecht für Ärzte und Heilberufe
Gutachterverfahren

Behandlungsfehler: Was Sie wissen müssen

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt vom medizinischen Standard abweicht und dadurch ein Schaden entsteht. Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Patienten. Ausnahme: Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast um. Wir prüfen Ihren Fall, holen Gutachten ein und vertreten Sie gegenüber dem Arzt, dem Krankenhaus und der Haftpflichtversicherung.

  • Diagnose- und Therapiefehler
  • Operationsfehler
  • Fehler bei der Nachsorge
  • Grober Behandlungsfehler und Beweislastumkehr
  • Gutachterverfahren bei der Ärztekammer

Aufklärungspflichtverletzungen

Jeder ärztliche Eingriff setzt eine wirksame Einwilligung des Patienten voraus. Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn der Patient vorher ausreichend aufgeklärt wurde. Fehlt die Aufklärung oder war sie unvollständig, kann der Eingriff rechtswidrig sein – auch wenn er medizinisch korrekt durchgeführt wurde. Wir prüfen, ob Sie ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.

  • Aufklärungspflicht vor Operationen und Eingriffen
  • Risikoaufklärung und Alternativenaufklärung
  • Einwilligungsfähigkeit und Einwilligungsunfähigkeit
  • Schadensersatz bei fehlender Aufklärung

Patientenrechte: Was Ihnen zusteht

Das Patientenrechtegesetz von 2013 hat die Rechte von Patienten gestärkt. Sie haben das Recht auf Akteneinsicht, auf eine vollständige Dokumentation und auf eine verständliche Aufklärung. Krankenkassen müssen Leistungen genehmigen oder die Ablehnung begründen. Wir vertreten Sie gegenüber Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern.

  • Akteneinsicht und Dokumentation
  • Leistungsansprüche gegenüber der Krankenkasse
  • Widerspruch gegen Leistungsablehnungen
  • Zweitmeinung und Behandlungsalternativen

Berufsrecht für Ärzte und Heilberufe

Ärzte und andere Heilberufe unterliegen einem strengen Berufsrecht. Berufsrechtliche Verfahren vor der Ärztekammer können zur Rüge, Geldbuße oder im schlimmsten Fall zum Entzug der Approbation führen. Wir vertreten Ärzte in berufsrechtlichen Verfahren und beraten bei Fragen des Vertragsarztrechts.

  • Berufsrechtliche Verfahren vor der Ärztekammer
  • Approbationsentzug und -ruhen
  • Vertragsarztrecht und Zulassung
  • Kooperationsformen (MVZ, Gemeinschaftspraxis)

HÄUFIGE FRAGEN

Wie erkenne ich, ob ein Behandlungsfehler vorliegt?

Das ist schwer ohne medizinischen Sachverstand zu beurteilen. Wenn Sie den Verdacht haben, sollten Sie zunächst Akteneinsicht beantragen und die Unterlagen von einem unabhängigen Gutachter prüfen lassen. Wir koordinieren das Gutachterverfahren und beurteilen, ob ein Anspruch besteht.

Wie lange habe ich Zeit, einen Behandlungsfehler geltend zu machen?

Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Fehler und dem Schaden Kenntnis erlangt haben oder hätten erlangen müssen. Die absolute Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre ab dem schädigenden Ereignis. Warten Sie nicht zu lange.

Muss ich den Behandlungsfehler beweisen?

Grundsätzlich ja. Bei einem groben Behandlungsfehler, der geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen, kehrt sich die Beweislast um. Der Arzt muss dann beweisen, dass sein Fehler nicht ursächlich für den Schaden war. Was ein grober Fehler ist, entscheidet im Streitfall ein Sachverständiger.

Was kostet ein Medizinrechtsverfahren?

Das hängt vom Streitwert und vom Verlauf des Verfahrens ab. Viele Rechtsschutzversicherungen decken medizinrechtliche Streitigkeiten ab. Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz und klären vorab, welche Kosten auf Sie zukommen können.

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Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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