RECHTSGEBIET
Grenzgänger D-L
Spezialisierte Beratung für Arbeitnehmer und Unternehmen an der Schnittstelle Deutschland-Luxemburg
Wer ist Grenzgänger – und warum ist das rechtlich relevant?
Als Grenzgänger gilt, wer in einem Land wohnt und im anderen arbeitet und dabei regelmäßig an seinen Wohnort zurückkehrt. Für diese Personengruppe gelten besondere Regelungen im Steuerrecht, im Sozialversicherungsrecht und teilweise auch im Arbeitsrecht. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg regelt, wo Steuern gezahlt werden. Die EU-Verordnung 883/2004 bestimmt, welche Sozialversicherung zuständig ist. Beide Regelwerke sind komplex und werden von den Behörden beider Länder unterschiedlich ausgelegt.
- —Definition des Grenzgängerstatus
- —Steuerliche Ansässigkeit und Besteuerungsrecht
- —Sozialversicherungspflicht im Beschäftigungsland
- —Auswirkungen von Homeoffice auf den Grenzgängerstatus
- —Besonderheiten bei Teilzeitarbeit und mehreren Arbeitgebern
Steuerrecht für Grenzgänger: Wo zahle ich Steuern?
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg werden Grenzgänger grundsätzlich in Luxemburg besteuert. Aber es gibt Ausnahmen: Wer mehr als 19 Tage im Jahr im Homeoffice arbeitet, verliert den Grenzgängerstatus für diese Tage. Seit 2024 gibt es neue Regelungen für Homeoffice-Tage, die wir für Sie im Detail erläutern. Wir beraten bei der Steuererklärung in beiden Ländern und bei Fragen zur Doppelbesteuerung.
- —Doppelbesteuerungsabkommen D-L
- —Besteuerung von Grenzgängergehältern
- —Homeoffice-Regelungen ab 2024
- —Steuererklärung in Deutschland und Luxemburg
- —Steuerliche Behandlung von Boni und Sonderzahlungen
Arbeitsrecht: Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, gilt grundsätzlich luxemburgisches Arbeitsrecht. Das ist in vielen Punkten arbeitnehmerfreundlicher als das deutsche. Der Mindestlohn in Luxemburg ist deutlich höher (2.637 Euro brutto im Jahr 2024), der Kündigungsschutz ist anders geregelt, und die Abfindungsregelungen unterscheiden sich erheblich. Wir beraten Grenzgänger bei Kündigungen, Abfindungsverhandlungen und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in Luxemburg.
- —Luxemburgisches Arbeitsrecht für Grenzgänger
- —Kündigung und Kündigungsschutz in Luxemburg
- —Abfindung (indemnité de départ)
- —Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz
- —Arbeitszeugnis und Referenzen
Sozialversicherung: Krankenkasse, Rente, Arbeitslosengeld
Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, sind grundsätzlich im luxemburgischen Sozialversicherungssystem versichert. Das bedeutet: Krankenversicherung bei der CNS, Rentenversicherung in Luxemburg, Arbeitslosengeld nach luxemburgischem Recht. Bei Krankheit im Homeoffice gelten besondere Regelungen. Wir klären, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie sie durchsetzen.
- —Krankenversicherung (CNS Luxemburg)
- —Rentenversicherung und Rentenansprüche
- —Arbeitslosengeld in Luxemburg
- —Mutterschafts- und Elternzeit
- —Koordinierung bei mehreren Beschäftigungen
HÄUFIGE FRAGEN
Wo zahle ich als Grenzgänger Steuern?
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen D-L grundsätzlich in Luxemburg. Aber: Homeoffice-Tage können dazu führen, dass ein Teil des Gehalts in Deutschland besteuert wird. Ab 34 Homeoffice-Tagen pro Jahr (Stand 2024) wird der Grenzgängerstatus für diese Tage aufgehoben. Die genaue Regelung hängt von Ihrem individuellen Arbeitsvertrag und der Anzahl der Homeoffice-Tage ab.
Welche Krankenkasse ist für mich zuständig?
Als Grenzgänger, der in Luxemburg arbeitet, sind Sie bei der CNS (Caisse Nationale de Santé) in Luxemburg versichert. Ihre Familienangehörigen in Deutschland können über Sie mitversichert sein. Bei Erkrankung in Deutschland können Sie die Leistungen der deutschen Krankenkassen in Anspruch nehmen, müssen aber die Kosten bei der CNS einreichen.
Was passiert, wenn ich in Luxemburg gekündigt werde?
Es gilt luxemburgisches Arbeitsrecht. Die Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt und hängen von der Betriebszugehörigkeit ab. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber haben Sie Anspruch auf eine Abfindung (indemnité de départ), wenn Sie mindestens fünf Jahre im Unternehmen waren. Wir prüfen, ob Ihre Kündigung rechtmäßig war und welche Ansprüche Sie haben.
Kann ich in Luxemburg Arbeitslosengeld beantragen?
Ja, wenn Sie in Luxemburg gearbeitet haben und die Voraussetzungen erfüllen. Das luxemburgische Arbeitslosengeld (chômage) wird beim ADEM beantragt. Die Höhe beträgt 80 Prozent des letzten Gehalts, maximal 2,5-facher Mindestlohn. Als Grenzgänger müssen Sie sich beim ADEM in Luxemburg und beim Arbeitsamt in Deutschland melden.
KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
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+49 651 98 22 99 - 70info@legalunion.euMo–Fr: 09:00–18:00 Uhr
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