LegalUnion – Rechtsanwälte | Avocats à la Cour | Solicitors | Steuerberater
TEAMKONTAKTIMPRESSUMDATENSCHUTZ
DE/EN/FR
+49 651 98 22 99-70info@legalunion.eu

An der Ziegelei 2a · 54295 Trier
24/7 für Sie erreichbar

RECHTSGEBIET

Steuerrecht & Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt und Steuerberater unter einem Dach – Trier und Großregion D-L

Steuergestaltung für Unternehmen und Privatpersonen
Begleitung von Betriebsprüfungen
Steuerstrafrecht und strafbefreiende Selbstanzeige
Einspruchs- und Klageverfahren vor dem Finanzgericht
Grenzüberschreitende Steuerplanung D-L
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Umstrukturierungen und Unternehmensverkauf
Umsatzsteuerrecht

Steuergestaltung: Weniger zahlen, ohne Risiko einzugehen

Steuergestaltung ist legal. Sie ist sogar ausdrücklich erlaubt. Der Unterschied zur Steuerhinterziehung liegt nicht in der Absicht, sondern in der Methode. Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen bei der Wahl der richtigen Rechtsform, der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, der Nutzung von Verlustvorträgen und der Optimierung von Vergütungsstrukturen. Gerade im Grenzgebiet zu Luxemburg gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, die viele nicht kennen.

  • Wahl der Rechtsform (GmbH, GmbH & Co. KG, AG)
  • Gesellschaftsverträge und Gewinnverteilung
  • Verlustverrechnung und Verlustvorträge
  • Vergütungsgestaltung für Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Grenzüberschreitende Steuerplanung Deutschland-Luxemburg
  • Steuerliche Behandlung von Immobilien

Betriebsprüfung: Vorbereitung ist alles

Eine Betriebsprüfung ist kein Verhör. Aber sie fühlt sich manchmal so an. Der Prüfer hat Zeit, Sie haben Druck. Wir begleiten Betriebsprüfungen von Anfang an, koordinieren die Kommunikation mit dem Finanzamt und verhindern, dass aus einem Missverständnis eine Steuernachzahlung wird. Wenn der Prüfer fertig ist und Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, legen wir Einspruch ein.

  • Vorbereitung und Begleitung der Betriebsprüfung
  • Kommunikation mit dem Betriebsprüfer
  • Prüfung des Prüfungsberichts
  • Einspruch gegen den Steuerbescheid
  • Klage vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Steuerstrafrecht: Wenn es ernst wird

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Die Strafen reichen von Geldstrafe bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bei besonders schweren Fällen. Fritz Zahnd ist zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA). Wer in eine Betriebsprüfung gerät und merkt, dass Fehler gemacht wurden, sollte sofort handeln. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, aber die Anforderungen sind hoch und die Fristen kurz.

  • Strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO)
  • Verteidigung im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren
  • Durchsuchungen und Beschlagnahmen
  • Einstellung des Verfahrens
  • Strafbefehl und Hauptverhandlung

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Vermögensübertragungen innerhalb der Familie sind steuerlich heikel. Die Freibeträge sind bekannt, die Gestaltungsmöglichkeiten weniger. Wir beraten bei der vorweggenommenen Erbfolge, der Gestaltung von Schenkungen und der steuerlichen Behandlung von Betriebsvermögen. Gerade bei Immobilien im Grenzgebiet D-L stellen sich Fragen des internationalen Erbschaftsteuerrechts.

  • Vorweggenommene Erbfolge und Schenkung
  • Steuerliche Bewertung von Betriebsvermögen
  • Familiengesellschaften und Holdingstrukturen
  • Internationales Erbschaftsteuerrecht D-L

HÄUFIGE FRAGEN

Was ist der Unterschied zwischen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung?

Steuervermeidung ist legal: Sie nutzen die Gestaltungsmöglichkeiten, die das Gesetz Ihnen bietet. Steuerhinterziehung ist strafbar: Sie verschweigen steuerpflichtige Einnahmen oder machen falsche Angaben. Die Grenze liegt nicht immer auf der Hand. Wir klären das für Sie, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Muss ich bei einer Betriebsprüfung alles vorlegen?

Grundsätzlich ja. Sie haben eine Mitwirkungspflicht. Aber es gibt Grenzen, zum Beispiel beim Steuerberatergeheimnis und bei Unterlagen, die strafrechtlich relevant sein könnten. Wir begleiten die Prüfung und sorgen dafür, dass Sie nichts vorlegen, was Sie nicht vorlegen müssen.

Ist eine Selbstanzeige immer möglich?

Nein. Die Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn die Tat bereits entdeckt wurde, wenn ein Prüfer erschienen ist oder wenn der Steuerschaden 25.000 Euro übersteigt und kein Zuschlag gezahlt wird. Die Anforderungen sind seit 2015 deutlich strenger. Handeln Sie schnell.

Wie lange kann das Finanzamt Steuern nachfordern?

Die reguläre Festsetzungsverjährung beträgt vier Jahre. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung zehn Jahre, bei Steuerhinterziehung ebenfalls zehn Jahre. Das Finanzamt kann also noch nach einem Jahrzehnt Steuern nachfordern.

KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

+49 651 98 22 99 - 70info@legalunion.eu

Mo–Fr: 09:00–18:00 Uhr

IHR ANLIEGEN IM BEREICH STEUERRECHT & STEUERSTRAFRECHT?

Unsere Fachanwälte stehen Ihnen für eine kompetente und diskrete Beratung zur Verfügung.