RECHTSGEBIET
Strafrecht
Strafverteidigung in Trier und der Großregion – vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision
Strafverteidigung: Ihre Rechte von Anfang an wahren
Im Strafverfahren gilt der Grundsatz: Sie müssen sich nicht selbst belasten. Das Schweigerecht ist Ihr stärkstes Recht – und wir helfen Ihnen, es konsequent zu nutzen. Wir beantragen sofort Akteneinsicht, analysieren die Beweislage und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist. Ob Einstellung des Verfahrens, Freispruch oder Strafminderung – wir kämpfen für das bestmögliche Ergebnis.
- —Sofortige Mandatsübernahme und Akteneinsicht
- —Beratung zum Schweigerecht
- —Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Gericht
- —Vorbereitung der Hauptverhandlung
- —Revision und Rechtsmittel
Körperverletzung, Eigentumsdelikte und allgemeines Strafrecht
Wir vertreten Beschuldigte in allen klassischen Bereichen des Strafrechts: von der einfachen Körperverletzung über Eigentumsdelikte bis hin zu schwerwiegenderen Vorwürfen. Dabei ist uns wichtig, dass Sie verstehen, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Konsequenzen drohen und welche Handlungsoptionen Sie haben.
- —Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB)
- —Diebstahl und Unterschlagung (§§ 242, 246 StGB)
- —Betrug (§ 263 StGB)
- —Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
- —Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
- —Beleidigung und Verleumdung (§§ 185 ff. StGB)
Straßenverkehrsrecht: Führerschein und Strafverfahren
Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr können nicht nur zu Geldstrafen, sondern auch zu Freiheitsstrafen und Führerscheinentzug führen. Wir vertreten Sie im Strafverfahren und im Fahrerlaubnisrecht, um den Führerschein so lange wie möglich zu erhalten.
- —Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB)
- —Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- —Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- —Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
- —Fahrverbot und Führerscheinentzug
Jugendstrafrecht
Im Jugendstrafrecht steht Erziehung vor Strafe. Wir vertreten Jugendliche und Heranwachsende (14–21 Jahre) vor dem Jugendgericht und setzen uns für erzieherische Maßnahmen statt Freiheitsstrafe ein. Dabei arbeiten wir eng mit den Familien und ggf. dem Jugendamt zusammen.
- —Vertretung vor dem Jugendgericht
- —Einstellung des Verfahrens (§§ 45, 47 JGG)
- —Ambulante Maßnahmen statt Jugendarrest
- —Beratung der Erziehungsberechtigten
HÄUFIGE FRAGEN
Muss ich bei einer Polizeibefragung aussagen?
Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Kontaktieren Sie uns, bevor Sie gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft Angaben machen.
Was passiert nach einer Strafanzeige?
Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein Anfangsverdacht besteht. Wenn ja, leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein. Wir beantragen sofort Akteneinsicht und beraten Sie über die nächsten Schritte.
Kann ein Strafverfahren eingestellt werden?
Ja. Viele Verfahren werden eingestellt – entweder mangels hinreichenden Tatverdachts oder gegen Auflagen (z.B. Geldauflage). Wir arbeiten frühzeitig auf eine Einstellung hin.
Was kostet ein Strafverteidiger?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Umfang des Verfahrens. In einem ersten Gespräch erläutern wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten transparent.
KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
+49 651 98 22 99 - 70info@legalunion.euMo–Fr: 09:00–18:00 Uhr
IHR ANLIEGEN IM BEREICH STRAFRECHT?
Unsere Fachanwälte stehen Ihnen für eine kompetente und diskrete Beratung zur Verfügung.
