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MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT IN TRIER

Herzlich willkommen auf der Unterseite für Miet- und Wohnungseigentumsrecht der Kanzlei LegalUnion in Trier. Unser erfahrener Rechtsanwalt Norman Blome steht Ihnen mit umfassender Expertise in diesen Rechtsgebieten zur Seite.

Unsere Leistungen im Mietrecht

  • Beratung bei Kündigungen des Mietvertrags: Wir unterstützen Sie bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen und prüfen die Wirksamkeit von Kündigungsschreiben.

  • Mieterhöhung: Wir beraten Sie zu den rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten von Mieterhöhungen und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Gegenseite.

  • Nebenkostenabrechnung: Wir prüfen Ihre Nebenkostenabrechnungen auf Richtigkeit und Transparenz und setzen Ihre Ansprüche durch.

  • Schönheitsreparaturen: Wir klären, welche Renovierungsarbeiten zulasten des Mieters oder Vermieters gehen und beraten Sie zu entsprechenden Klauseln im Mietvertrag.

  • Eigenbedarfskündigung: Wir prüfen die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung und vertreten Sie in möglichen Streitigkeiten.

Unsere Leistungen im Wohnungseigentumsrecht

  • WEG-Reform 2020: Wir informieren Sie über die Änderungen durch die WEG-Reform und deren Auswirkungen auf Ihre Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer.

  • Streitigkeiten in der Wohnungseigentümergemeinschaft: Wir unterstützen Sie bei Konflikten innerhalb der Gemeinschaft und vertreten Sie in Eigentümerversammlungen sowie vor Gericht.

  • Modernisierung und bauliche Veränderungen: Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten bei geplanten Modernisierungen und setzen Ihre Ansprüche durch.

Aktuelle Themen

WOHNRAUMMIETRECHT

WOHNUNGSEIGENTUMS-RECHT

WOHNUNGS- UND IMMOBILIENMAKLERRECHT

  • Balkonkraftwerke im Mietrecht: Wir beraten Sie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Installation von Balkonkraftwerken und klären, welche Zustimmung erforderlich ist.

  • Online-Eigentümerversammlung: Wir informieren Sie über die rechtlichen Voraussetzungen a Möglichkeiten der Durchführung von Online-Eigentümerversammlungen.

  • Mietpreisbremse: Wir prüfen, ob die Mietpreisbremse in Ihrem Fall greift und welche Auswirkungen sie auf Ihren Mietvertrag hat.

  • Mietkaution: Wir beraten Sie zu Fragen rund um die Mietkaution, insbesondere zu Einbehalt und Rückzahlung sowie den entsprechenden Fristen.

  • Schönheitsreparaturen bei Auszug: Wir klären, welche Renovierungsarbeiten beim Auszug erforderlich sind und welche Regelungen zulässig sind.

In unserer Kanzlei in Trier und  legen wir besonderen Wert auf eine persönliche und kompetente Beratung unserer Mandanten. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit Rechtsanwalt Norman Blome, um Ihr Anliegen im Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu besprechen.

Im Rahmen unserer schwerpunktorientierten Expertise stehen wir von LegalUnion als Fachanwälte Ihnen vom Fundament bis zur Vermietung mit Rat und Tat zur Seite. 

 

Aufgrund sich ständig entwickelnder Rechtsprechung und häufigen Gesetzesanpassungen, ist das Mietrecht einem ständigen Wandel unterzogen. Die häufig Mieter begünstigenden Änderungen, machen es sowohl privaten als auch gewerblichen Vermietern schwer, ohne juristische Theorie- und Praxiserfahrung ihre mietrechtlichen Probleme zu erkennen oder zu lösen. Wir unterstützen Sie deshalb sowohl im gewerblichen als auch im privaten Immobiliensektor - von der Begründung des Mietverhältnisses und der bestmöglichen Vermeidung zukünftiger Probleme bis zum Räumungsprozess. 

 

Abzugrenzen vom Wohnraum- und Gewerbemietrecht sowie dem damit eng verbundenen Grundstückseigentum, ist das Wohnungseigentumsrecht, welches nicht nur den Themenkomplex rund um den Erwerb von Wohnungen, sondern auch die Besonderheiten des Wohnungseigentümergesetzes (WEG) umfasst. Die Fassung und Anfechtung oder Ersetzung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft bilden bei praxisnaher Betrachtung einen ganz wesentlichen Teil der Streitigkeiten rund um Miteigentum und Teileigentum. 

 

Auch das Maklerrecht kann sich dem Einfluss aktueller Gesetzesänderungen und europäischer Rechtsfortbildung nicht entziehen. Mit der Einordnung als Werkvertrag besonderer Art durch die europarechtliche Auslegung des Begriffs „Dienstleistung“ in der Verbraucherrichtlinie RL 2011/83/EU sowie den Regelungen des WoVermG, sehen sich Makler einer strengen Überprüfbarkeit ihrer Verträge und Provisionsansprüche gegenüber. 

 

Wir beraten Sie gerne und überprüfen Ihre oder gegen Sie geltend gemachte Forderungen und Ansprüche in diesen mietrechtlichen Sektoren und den damit im Zusammenhang stehenden Themenkomplexen. 

Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Informationen eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen können. Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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