MEDIZINRECHT
Gesellschaftsrecht der Heilberufe
Vertragsarztrecht
Arzt- und Zahnarzthaftungsrecht
Krankenhausrecht Vergütungsrecht in allen Versorgungsbereichen
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Gesellschaftsrecht der Heilberufe & Vertragsarztrecht
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Arzt- und Zahnarzthaftungsrecht
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Strafrecht und Disziplinarrecht für Heilberufe
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Krankenhausrecht (Vergütungsrecht in allen Versorgungsbereichen)
Wir begleiten Ärzte und Ärztegesellschaften in allen Fragen des Gesellschaftsrechts von der Gründung bis zur Beendigung von Berufsausübungsgemeinschaften und damit verbundenen Genehmigungsverfahren bei Kassenärztlichen Vereinigungen (Vertragsarztrecht) oder sonstigen Kostenträgern.
Daneben beraten wir Ärzte, Krankenhausgesellschaften und sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen in allen Fragen des jeweiligen Vergütungsrechts und des Forderungseinzugs.
Damit einher geht die präventive Beratung in Compliance-Fragen und auch im Einzelfall die klassische strafrechtliche Verteidigung von Ärzten gegenüber Ermittlungsbehörden und berufsständischen Organisationen in den Feldern der Vermögensstraftaten (Abrechnungsbetrug) oder Korruptionsstraftaten.
Abgerundet wird das Beratungsangebot im Medizinrecht durch die Prüfung und gerichtliche Vertretung im Arzt- bzw. Zahnarzthaftungsrecht.